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Betreuungszug
Die taktische Einheit des Aufgabenbereiches Betreuungswesen ist der Betreuungszug (BtZ), in dem wir den Zugtrupp (ZTr) und die Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuung (SEG-Bt) stellen.
Wir übernehmen die Hilfeleistung für Betroffene durch soziale Betreuung, Verpflegung, Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie vorübergehender Unterbringung.
Wir unterstützen im Bedarfsfall die Sanitätseinheiten.
Der Betreuungszug
leistet Erste Hilfe, Soziale Betreuung sowie psychosoziale Unterstützung bei Verletzten, Kranken und Betroffenen,
registriert Betroffene und unterstützt das Kreisauskunftsbüro, richtet Betreuungsplätze ein und betreibt diese,
richtet behelfsmäßige Unterkünfte ein,
betreut Verletzte, Kranke und Betroffene,
wirkt mit bei der psychosozialen Betreuung und Panikbekämpfung,
hilft bei Räumung und Evakuierung,
beschafft Gegenstände des täglichen Bedarfs, verwaltet diese und gibt sie an Betroffene und Kranke aus,
beschafft Lebensmittel und Getränke,
überwacht die bevorrateten Lebensmittel auf Verfalldaten, sorgt für rechtzeitige Verwendung und Umwälzung,
bereitet Kalt- und Warmverpflegung sowie Getränke zu,
gibt Verpflegung und Getränke aus, transportiert Verpflegung und Getränke,
stellt Zelte für Betreuungs- und Sanitätseinsätze zur Verfügung,
beheizt Zelte und Unterkünfte,
errichtet und betreibt mobile Beleuchtungsanlagen,
stellt die Stromversorgung sicher,
wirkt bei der Trinkwasserausgabe mit, transportiert Trinkwasser,
unterstützt Betreuungs- und Sanitätseinheiten bei der Entsorgung,
beschafft Ersatzteile und leistet technische Hilfe an den Fahrzeugen und Geräten der Betreuungs- und Sanitätseinheiten,
sichert Zu- und Abfahrtswege im und zum Schadensgebiet,
errichtet Absperrungen zur Lenkung des Einsatzgeschehens, insbesondere für Rettungsmittelhalteplätze, Behandlungsplätze und Notunterkünfte,
wirkt mit beim Errichten und Betreiben von Notfallstationen, Behandlungsplätzen oder Behelfskrankenhäuser,
führt einfache handwerkliche Arbeiten durch,
führt sonstige humanitäre Aufgaben im Auftrag des Stabes durch.
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